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Dokumentenarten

ZAB, DAB und Berufsanerkennung: der Unterschied

Zeugnisbewertung, DAB und Anerkennungsbescheid beantworten unterschiedliche Fragen. Das richtige Dokument hängt von Abschluss, Beruf und Verwendungszweck ab.

Die Begriffe ZAB, DAB und Anerkennung werden häufig verwechselt. Sie beschreiben jedoch unterschiedliche Dokumente und Prüfverfahren.

Zeugnisbewertung

Die ZAB-Zeugnisbewertung ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein. Sie kann Arbeitgebern und Behörden die akademische Vergleichbarkeit zeigen, ersetzt aber keine Berufszulassung.

DAB

Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation dokumentiert bestimmte Merkmale einer ausländischen Berufsausbildung für ausgewählte aufenthaltsrechtliche Verfahren. Sie stellt keine volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf fest.

Berufsanerkennung

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine Berufsqualifikation mit einem konkreten deutschen Referenzberuf. Das Ergebnis steht in einem Bescheid. In reglementierten Berufen werden zusätzlich weitere Berufszugangsvoraussetzungen geprüft.

Vor dem Antrag sollten Beruf, Abschlussart, Aufenthaltszweck und erwarteter Nachweis gemeinsam betrachtet werden.

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt eine DAB die berufliche Anerkennung?

Nein. Die DAB ist keine vollständige Gleichwertigkeitsprüfung mit einem deutschen Referenzberuf.

Reicht eine Zeugnisbewertung für einen reglementierten Beruf?

In der Regel nicht. Für reglementierte Berufe ist zusätzlich die vorgeschriebene Berufszulassung erforderlich.

Offizielle Quellen

Verwandte Ratgeber

Berufsanerkennung in Deutschland: Ablauf und Bescheid →Ingenieurabschluss und Berufsbezeichnung anerkennen →
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