Die Begriffe ZAB, DAB und Anerkennung werden häufig verwechselt. Sie beschreiben jedoch unterschiedliche Dokumente und Prüfverfahren.
Zeugnisbewertung
Die ZAB-Zeugnisbewertung ordnet einen ausländischen Hochschulabschluss in das deutsche Bildungssystem ein. Sie kann Arbeitgebern und Behörden die akademische Vergleichbarkeit zeigen, ersetzt aber keine Berufszulassung.
DAB
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation dokumentiert bestimmte Merkmale einer ausländischen Berufsausbildung für ausgewählte aufenthaltsrechtliche Verfahren. Sie stellt keine volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Referenzberuf fest.
Berufsanerkennung
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle eine Berufsqualifikation mit einem konkreten deutschen Referenzberuf. Das Ergebnis steht in einem Bescheid. In reglementierten Berufen werden zusätzlich weitere Berufszugangsvoraussetzungen geprüft.
Vor dem Antrag sollten Beruf, Abschlussart, Aufenthaltszweck und erwarteter Nachweis gemeinsam betrachtet werden.
