Approbation für Ärztinnen und Ärzte
Für die ärztliche Tätigkeit in Deutschland ist grundsätzlich eine Approbation oder eine befristete Berufserlaubnis notwendig. Zuständigkeit und Verfahrensdetails unterscheiden sich nach Bundesland.
Approbation, Berufserlaubnis und Gleichwertigkeit
Die Approbation gilt unbefristet und bundesweit. Eine Berufserlaubnis kann zeitlich, örtlich oder fachlich beschränkt sein.
Bei Drittstaatsabschlüssen prüft die Behörde die Gleichwertigkeit. Nicht ausgeglichene wesentliche Unterschiede können zu einer Kenntnisprüfung führen.
Sprache und Facharztanerkennung
Grundsätzlich wird mindestens allgemeinsprachliches B2 verlangt; meist kommt eine medizinische Fachsprachprüfung auf C1-Niveau hinzu.
Eine ausländische Facharztbezeichnung wird nach der Approbation in einem getrennten Verfahren durch die Landesärztekammer geprüft.
