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Anerkennung als Pflegefachperson

Pflegefachperson ist ein reglementierter Beruf. Für die Berufsausübung werden die Gleichwertigkeit und weitere Voraussetzungen wie Sprache, Gesundheit und Zuverlässigkeit geprüft.

Prüfung der Ausbildung

Die zuständige Landesbehörde vergleicht Theorie, Praxiseinsätze und Ausbildungsdauer. Berufserfahrung und weitere Qualifikationen können berücksichtigt werden.

Bei wesentlichen Unterschieden kommen Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung als Ausgleichsmaßnahme in Betracht.

Sprache und Unterlagen

Für die volle Berufszulassung wird in der Regel Deutsch auf B2-Niveau verlangt. Verbindlich sind die Anforderungen der zuständigen Stelle.

Wir strukturieren Ausbildungsnachweise, Praxiseinsätze, Berufserfahrung, Übersetzungen und die weitere Kommunikation.

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