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Gesundheitsberufe

Anerkennung als Pflegefachperson in Deutschland

Pflegefachperson ist ein reglementierter Beruf. Die Landesbehörde prüft Ausbildung, Praxiseinsätze, Sprache, Gesundheit und Zuverlässigkeit.

Wer dauerhaft als Pflegefachperson arbeiten möchte, benötigt die staatliche Anerkennung und muss weitere Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem die Tätigkeit geplant ist.

Prüfung der Ausbildung

Verglichen werden Ausbildungsdauer, theoretische Fächer und praktische Einsätze. Berufserfahrung und Fortbildungen können berücksichtigt werden, wenn sie passend dokumentiert sind. Bei bestimmten EU-/EWR-Qualifikationen kann eine automatische Anerkennung möglich sein.

Wesentliche Unterschiede

Werden Unterschiede festgestellt, kann die Behörde einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung vorsehen. Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Bescheid, der Berufserfahrung und den verfügbaren Maßnahmen ab.

Weitere Voraussetzungen

In der Regel werden B2-Deutsch, gesundheitliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen. Verbindlich sind die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde.

Unterstützung bietet unsere Seite Anerkennung als Pflegefachperson.

Häufig gestellte Fragen

Welche Ausgleichsmaßnahmen gibt es?

Bei wesentlichen Unterschieden kommen insbesondere Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung in Betracht.

Welches Sprachniveau wird benötigt?

Für die volle Berufszulassung wird in der Regel Deutsch auf B2-Niveau verlangt. Maßgeblich ist die zuständige Stelle.

Offizielle Quellen

Verwandte Ratgeber

Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte →Berufsanerkennung in Deutschland: Ablauf und Bescheid →
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