Wer dauerhaft als Pflegefachperson arbeiten möchte, benötigt die staatliche Anerkennung und muss weitere Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem die Tätigkeit geplant ist.
Prüfung der Ausbildung
Verglichen werden Ausbildungsdauer, theoretische Fächer und praktische Einsätze. Berufserfahrung und Fortbildungen können berücksichtigt werden, wenn sie passend dokumentiert sind. Bei bestimmten EU-/EWR-Qualifikationen kann eine automatische Anerkennung möglich sein.
Wesentliche Unterschiede
Werden Unterschiede festgestellt, kann die Behörde einen Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung vorsehen. Welche Option sinnvoll ist, hängt vom Bescheid, der Berufserfahrung und den verfügbaren Maßnahmen ab.
Weitere Voraussetzungen
In der Regel werden B2-Deutsch, gesundheitliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen. Verbindlich sind die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde.
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