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Gesundheitsberufe

Approbation für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Für die ärztliche Tätigkeit ist eine Approbation oder befristete Berufserlaubnis nötig. Sprache, Gleichwertigkeit und Zuständigkeit werden nach Bundesland geprüft.

Ärztin und Arzt sind reglementierte Berufe. Für die Tätigkeit am Patienten benötigen ausländisch qualifizierte Ärzte grundsätzlich die Approbation oder eine zeitlich und gegebenenfalls örtlich beschränkte Berufserlaubnis.

Gleichwertigkeitsprüfung

Die Landesbehörde vergleicht die medizinische Ausbildung mit dem deutschen Studium. Bei Drittstaatsabschlüssen können nicht ausgeglichene wesentliche Unterschiede zu einer Kenntnisprüfung führen. Berufserfahrung und weitere Qualifikationen können berücksichtigt werden.

Sprache

Bundesweit wird mindestens allgemeinsprachliches B2 zugrunde gelegt. Meist kommt eine medizinische Fachsprachprüfung auf C1-Niveau hinzu. Prüfungsstelle, akzeptierte Nachweise und Zeitpunkt unterscheiden sich nach Bundesland.

Facharztbezeichnung

Eine im Ausland erworbene Facharztbezeichnung wird nicht automatisch mit der Approbation anerkannt. Nach Erteilung der Approbation prüft die zuständige Landesärztekammer Weiterbildung, Zeiten und Inhalte in einem separaten Verfahren.

Unsere Leistung finden Sie unter Approbation für Ärztinnen und Ärzte.

Häufig gestellte Fragen

Welche Deutschkenntnisse werden verlangt?

Grundsätzlich mindestens B2 Allgemeinsprache; meist zusätzlich eine medizinische Fachsprachprüfung auf C1-Niveau.

Ist die Facharztanerkennung Teil der Approbation?

Nein. Sie wird nach der Approbation in einem getrennten Verfahren durch die zuständige Landesärztekammer geprüft.

Offizielle Quellen

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