Bei ausländischen Ingenieurabschlüssen sind zwei Fragen zu trennen: Wie wird der Hochschulabschluss akademisch eingeordnet und darf die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur geführt werden?
Akademische Einordnung
Je nach Zweck können die anabin-Datenbank oder eine individuelle ZAB-Zeugnisbewertung relevant sein. Die Zeugnisbewertung beschreibt die Ebene des Abschlusses, ist aber keine Berufszulassung.
Berufsbezeichnung
Die Führung der Ingenieurbezeichnung richtet sich nach dem Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zuständige Stelle und Anforderungen hängen deshalb vom geplanten Arbeitsort ab.
Unterlagen
Neben Diplom und Fächerübersicht können Studieninhalte, Umfang, Berufserfahrung und Übersetzungen verlangt werden. Arbeitgeber oder aufenthaltsrechtliche Verfahren können zusätzlich eine akademische Vergleichbarkeit fordern.
Zur Einordnung der Dokumentarten lesen Sie ZAB, DAB und Anerkennung im Vergleich.
