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Akademische Berufe

Ingenieurabschluss und Berufsbezeichnung anerkennen

Bei Ingenieurinnen und Ingenieuren müssen akademische Einordnung und das Recht zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung getrennt geprüft werden.

Bei ausländischen Ingenieurabschlüssen sind zwei Fragen zu trennen: Wie wird der Hochschulabschluss akademisch eingeordnet und darf die geschützte Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur geführt werden?

Akademische Einordnung

Je nach Zweck können die anabin-Datenbank oder eine individuelle ZAB-Zeugnisbewertung relevant sein. Die Zeugnisbewertung beschreibt die Ebene des Abschlusses, ist aber keine Berufszulassung.

Berufsbezeichnung

Die Führung der Ingenieurbezeichnung richtet sich nach dem Ingenieurgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Zuständige Stelle und Anforderungen hängen deshalb vom geplanten Arbeitsort ab.

Unterlagen

Neben Diplom und Fächerübersicht können Studieninhalte, Umfang, Berufserfahrung und Übersetzungen verlangt werden. Arbeitgeber oder aufenthaltsrechtliche Verfahren können zusätzlich eine akademische Vergleichbarkeit fordern.

Zur Einordnung der Dokumentarten lesen Sie ZAB, DAB und Anerkennung im Vergleich.

Häufig gestellte Fragen

Ist die ZAB-Zeugnisbewertung eine Ingenieuranerkennung?

Nein. Sie ordnet den Hochschulabschluss ein; die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung richtet sich nach Landesrecht.

Offizielle Quellen

Verwandte Ratgeber

ZAB, DAB und Berufsanerkennung: der Unterschied →Berufsanerkennung in Deutschland: Ablauf und Bescheid →
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