Für eine ausländische Friseurqualifikation kann eine Gleichwertigkeitsfeststellung mit dem deutschen Ausbildungsberuf beantragt werden. Zuständig ist in der Regel die Handwerkskammer am geplanten Arbeitsort.
Was wird geprüft?
Verglichen werden Ausbildungsdauer, fachpraktische und theoretische Inhalte sowie nachgewiesene Berufserfahrung. Wichtig sind detaillierte Unterlagen zu Schnitt, Farbe, Pflege, Beratung, Hygiene und weiteren Ausbildungsbereichen.
Anerkennung und Meistertitel
Die Anerkennung als Friseurin oder Friseur ist nicht mit der Anerkennung oder dem Erwerb eines Meistertitels gleichzusetzen. Für eine selbstständige Tätigkeit und Eintragung in die Handwerksrolle können zusätzliche handwerksrechtliche Fragen relevant sein.
Wenn Unterschiede bestehen
Der Bescheid beschreibt die wesentlichen Unterschiede. Durch passende Qualifizierung und dokumentierte Berufspraxis kann später eine erneute Bewertung möglich sein.
