Ausländische Elektroqualifikationen können in Deutschland unterschiedlichen Referenzberufen zugeordnet werden. Beispiele reichen von handwerklichen Ausbildungsberufen bis zu industriellen Elektroberufen.
Referenzberuf zuerst
Die Inhalte der ausländischen Ausbildung und die tatsächliche Berufserfahrung sollten mit möglichen deutschen Ausbildungsprofilen verglichen werden. Daraus ergibt sich, ob beispielsweise eine HWK, IHK FOSA oder andere Stelle zuständig ist.
Aussagekräftige Nachweise
Neben Abschluss und Notenübersicht sind detaillierte Ausbildungsinhalte, Theorie- und Praxisstunden sowie Arbeitszeugnisse mit konkreten Tätigkeiten wichtig. Pauschale Bescheinigungen reichen für die Bewertung oft nicht aus.
Teilweise Gleichwertigkeit
Bei wesentlichen Unterschieden kann eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden. Qualifizierung und ein späterer Folgeantrag können den Weg zur vollen Gleichwertigkeit eröffnen.
